Hebammenleistungen
Hebammenhilfe umfasst die Beratung & Betreuung während der Schwangerschaft, der Geburt, der Zeit des Wochenbettes und der Stillzeit. Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe.
Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und nach der Hebammengebührenverordnung abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Hebamme und der Krankenkasse.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten für die Beratung & Betreuung durch eine Hebamme. Da private Krankenversicherungen aber unterschiedliche Leistungskataloge haben, ist es sinnvoll sich die Übernahme der Kosten schriftlich von der Krankenversicherung bestätigen zu lassen.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten freiberuflicher Hebammen findest du unter www.hebammen.de
Allgemeine Informationen über den Hebammenberuf gibt es bei:
- Deutscher Hebammen Verband e.V. (DHV)
- Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)
Lengfurter Straße 47 b
97892 Kreuzwertheim
Praxis:
09342 / 91 69 39 0
E-Mail: